Neugeborenen-Screening: Jetzt bessere Unterstützung der Eltern
Das Neugeborenen-Screening kann seltene angeborene Krankheiten wie spinale Muskelatrophie (SMA) oder Mukoviszidose frühzeitig erkennen. Doch was passiert, wenn ein Ergebnis auffällig ist? Bisher wurden die Eltern oft erst mit Verzögerung informiert. Das ändert sich jetzt!

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Ab sofort kontaktieren die Screening-Labore die Eltern selbst, wenn ein auffälliger Befund vorliegt – und das innerhalb von 72 Stunden. So können notwendige Untersuchungen schneller eingeleitet und betroffene Kinder frühzeitig behandelt werden.
Schnellere Information, bessere Unterstützung
Beim Screening auf angeborene Erkrankungen werden aus der Ferse des Neugeborenen am zweiten oder dritten Lebenstag – also in der Regel bei der zweiten Vorsorgeuntersuchung (U2) – einige Blutstropfen gewonnen und auf eine spezielle Filterpapierkarte gegeben. Diese Trockenblutkarte wird zur Analyse sofort zu einem Screening-Labor geschickt.
Früher: Die Geburtsklinik erhielt die Screening-Ergebnisse und informierte die Eltern – das kostete wertvolle Zeit.
Jetzt: Die Labore rufen die Eltern direkt an, erklären die nächsten Schritte und helfen bei der Weitervermittlung an Spezialisten.
Neues Erinnerungsmanagement für mehr Sicherheit
Zusätzlich gibt es nun ein Erinnerungssystem, um sicherzustellen, dass keine Nachuntersuchung vergessen wird. Falls Eltern einen Kontrolltermin versäumen, werden sie erneut kontaktiert. So wird sichergestellt, dass auffällige Befunde ernst genommen und weiter überprüft werden.
Was bedeutet das für Eltern?
Schnellere Benachrichtigung bei auffälligen Ergebnissen
Bessere Unterstützung durch direkte Ansprechpartner*in im Labor
Mehr Sicherheit durch das Erinnerungsmanagement
Diese Neuerung soll Eltern in einer ohnehin belastenden Situation entlasten und sicherstellen, dass betroffene Kinder so früh wie möglich die notwendige Behandlung erhalten. Das erweiterte Neugeborenen-Screening ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und steht allen Eltern zur Verfügung: Mehr Details gibt es in den Versicherteninformationen des Gemeinsamen Bundesausschusses:
Erweitertes Neugeborenen-Screening
Untersuchung auf Mukoviszidose bei Neugeborenen