Steuerliche Unterstützung der vom Ukrainekrieg Geschädigten
Arbeitgeber News

14.04.2025

Steuerliche Unterstützung der vom Ukrainekrieg Geschädigten

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sog. FAQs zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht. Diese betreffen auch Arbeitgeber.

Auf den Seiten des BMF sind Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten abrufbar.

Die Zusammenstellung beinhaltet auch Sonderregelungen etwa zur Unterstützung von Arbeitnehmern durch ihre Arbeitgeber.

So kann z.B. der Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2025 steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen an seine Arbeitnehmer leisten, wenn diese durch den Krieg in der Ukraine unmittelbar selbst geschädigt sind.

Steuerfrei sind zudem Leistungen zur Unterstützung der Angehörigen des Arbeitnehmers, soweit diese unmittelbar durch den Krieg in der Ukraine selbst geschädigt sind.

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