Helfen Sie sich selbst? – Wir unterstützen Sie dabei!
Engagement

Selbsthilfeförderung

Wir fördern Selbsthilfe

Jeder kann einmal krank werden. Eine aktive Haltung zahlt sich aus! Egal, ob man selbst von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen.

Kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren, erhalten Trost und Unterstützung und werden ermutigt auch in schwierigen Zeiten das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nicht zuletzt bietet sie Hilfe und Orientierung, sich in unserem komplexen Gesundheitssystem zurechtzufinden.

 

Wen unterstützen wir?

Wir als energie-BKK stellen unseren Projektfördermittel vollständig unserem BKK Dachverband zur Verfügung. Wir unterstützen damit innovative Projekte von Selbsthilfeorganisationen und tragen auf diese Weise zur Stärkung und Weiterentwicklung der Selbsthilfe bei.

Wie sind die Strukturen der Förderung?

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V.

  1. Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung: gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.
  2. Krankenkassenindividuelle Förderung: Krankenkassen und ihre Verbände fördern Aktivitäten und Projekte im Rahmen der Projektförderung.

Wie wird die Selbsthilfe finanziert?

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Selbsthilfe erhält für jeden Versicherten einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird.

Wo finde ich eine Selbsthilfegruppe oder – organisation?

Eine Übersicht über Selbsthilfeorganisationen und wie Sie eine geeignete Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie auf der Internetseite der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung der Selbsthilfegruppen (NAKOS).

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Wenn Sie einen Antrag auf Pauschalförderung stellen wollen, müssen Sie diesen bei der GKV-Gemeinschaftsförderung des Landes einreichen, in dem Ihre Landesorganisation ansässig ist, bzw. wo Ihre Gruppenleitung ihren Sitz hat. In der Regel verfügt jede GKV-Gemeinschaftsförderung eines Bundeslandes eine Homepage, über die Sie genauere Informationen erhalten. Dort sind auch sämtliche Formulare und Ausfüllhilfen zum Download hinterlegt und Hinweise zu den Voraussetzungen für eine Förderung aufgeführt.

Ihren Antrag auf Projektförderung müssen Sie bei einer bestimmten Krankenkasse, bzw. ein Krankenkassenverband stellen. Sie möchten Ihren Antrag bei einer BKK einreichen und wissen nicht, wer zuständig ist? Information zur Antragstellung auf Landes- und regionaler Ebene finden Sie auf der Webseite des BKK Dachverbandes.

Mehr Informationen zum Thema Selbsthilfe erhalten Sie in dem Leitfaden zur Selbshilfeförderung.

 

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